Datenschutzregelung gemäß GDPR
Anwendungsbereich
Diese Bestimmungen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten von Personen mit Bezug zu Deutschland
Sie gelten sowohl für das Angebot von Waren oder Dienstleistungen an Nutzer in Deutschland als auch für die Analyse ihres Verhaltens, unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union erfolgt
Erfasst werden sowohl elektronische Daten als auch strukturierte papierbasierte Aufzeichnungen
Nicht eingeschlossen ist die Verarbeitung zu ausschließlich privaten oder familiären Zwecken
Grundsätze der Datenverarbeitung
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind folgende Anforderungen einzuhalten:
Rechtmäßigkeit, Transparenz und faire Verarbeitung
Verwendung ausschließlich für eindeutig festgelegte Zwecke
Beschränkung auf erforderliche Daten sowie Sicherstellung ihrer Richtigkeit
Begrenzung der Speicherung auf einen notwendigen Zeitraum
Wahrung von Integrität und Vertraulichkeit zur Verhinderung unbefugten Zugriffs oder Offenlegung
Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen können folgende Rechte ausüben:
Auskunft über gespeicherte Daten sowie Zugang zu diesen Informationen
Berichtigung unzutreffender Angaben
Löschung personenbezogener Daten (Recht auf Vergessenwerden)
Einschränkung der Verarbeitung sowie Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen
Übertragbarkeit der Daten in einem strukturierten Format
Widerruf einer erteilten Einwilligung
Für Personen unter 15 Jahren ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich
Pflichten externer Dienstleister
Dritte, die mit der Verarbeitung beauftragt sind, beispielsweise im Bereich Logistik, Kundenservice oder Hosting, sind verpflichtet:
Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage dokumentierter Anweisungen vorzunehmen
Geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen
Bei der Wahrnehmung von Betroffenenrechten zu unterstützen
Datenschutzverletzungen unverzüglich zu melden
Aufzeichnungen über sämtliche Verarbeitungstätigkeiten zu führen
Soweit erforderlich, eine verantwortliche Person für den Datenschutz zu benennen und diese der zuständigen deutschen Aufsichtsbehörde zu melden
Datenübermittlung außerhalb des EWR
Bei der Übertragung personenbezogener Daten in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen, beispielsweise durch:
Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission
Standardvertragsklauseln (SCC)
Zusätzliche Maßnahmen wie Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkungen
Aufsicht und Sanktionen
Die zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland (BfDI) ist berechtigt:
Kontrollen und Prüfungen durchzuführen
Nicht konforme Datenverarbeitungen auszusetzen oder zu untersagen
Geldbußen zu verhängen, die bis zu 20000000 € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen können, wobei der höhere Betrag maßgeblich ist
Einhaltung der Datenschutzanforderungen
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Berücksichtigung der Rechte der betroffenen Personen sowie transparenter Abläufe
Zur Minimierung von Risiken im Bereich Datenschutz werden geeignete organisatorische und technische Maßnahmen eingesetzt